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Weitgehende Abschaffung Soli ab 2021 !

Weitgehende Abschaffung Soli ab 2021 !
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Ka­bi­nett be­schließt die weit­ge­hen­de Ab­schaf­fung des So­li­da­ri­täts­zu­schlags

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Damit fällt von 2021 an der Zuschlag für rund 90 Prozent derer vollständig weg, die ihn heute zahlen. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Im Ergebnis werden 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler bessergestellt.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:

(1) Anhebung der Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 Euro bzw. auf 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) der Steuerzahlung. Das hat zur Folge, dass eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn1 von 151.990 Euro und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.

(2) Anpassung der Milderungszone, so dass die Entlastung bis weit in den Mittelstand wirkt. Übersteigt die tarifliche Einkommenssteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 Prozent, erhoben. Dadurch wird die Mehrheit der noch verbleibenden Soli-Zahler ebenfalls entlastet, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/08/2019-08-21-PM-SoliZuschlag.html

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