Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus (BMWi), Würzburg Steuerberater
Die Folgen und Verunsicherung im Zusammenhang mit der Corona Krise sind groß.
Beigefügte Seite der BMWi zeigt aktuell die Liquiditätshilfen, Steuererleichterungen…, die die Regierung Unternehmen zur Verfügung stellt, um die möglichen Folgen i.Zs. mit der Corona Krise bestmöglich abzuwenden.
https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht, die im beigefügten Link im Detail erläutert und ständig aktualisiert werden. Wir wollen inbesondere im Bereich Steuern informieren:
1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Im Einzelnen:
a. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
b. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
c. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.
Update: beigefügt finden Sie nun ein offizielles Formular zu Erzielung oben genannter Steuerhilfen; Quelle Steuerberaterkammer Nürnberg.
3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
Ferner verweißt das Bundesministerium der Finanzen auf wichtige Hotlines für Unternehmen:
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr
Hotline zu Fördermaßnahmen:
Förderhotline: 03018615 8000
Montag – Donnerstag
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de
Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:
BAFA-Hotline: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Wir versuchen Sie bestmöglich in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.
Ihre Steuerberater, Wirtschaftsprüfer in Würzburg
KBL Team