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Jahresabschluss & Buchhaltung

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Würzburg

Jahresabschluss

Die Jahresabschluss- und Buchhaltungserstellung im Büro Würzburg gehört zu unseren wesentlichen Kernkompetenzen, die wir für unsere anspruchsvollen Mandanten ausführen. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung aus der Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen vom Kleinstunternehmen bis zu großen Kapitalgesellschaften. Somit ist es uns möglich Ihren Jahresabschluss äußert effizient, gewissenhaft und steuer- als auch handelsrechtsoptimiert aufzustellen und dies zu attraktiven Konditionen.

Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich für Kaufleute aus § 242 HGB. Demnach hat der Kaufmann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) sowie eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Bei Einzelunternehmen (z. B. e. K.) und Personengesellschaften (z. B. OHG oder KG) gehören die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) haben zusätzlich die Pflicht, gem. § 246 HGB, einen Anhang sowie einen Lagebericht zu veröffentlichen. Der Jahresabschluss macht den Erfolg Ihres Unternehmens sichtbar und messbar. Er dient als Basis Ihrer zukünftigen Planungen und Entscheidungen. Außerdem können sich Außenstehende auf Nachfrage nach Ihrer finanziellen Situation erkundigen. Zudem bemisst der Jahresabschluss die Besteuerung Ihres Unternehmens.

Jahresabschlüsse

  • Anlagenbuchhaltung
  • Bilanzerstellung
  • Jahresabschlusserstellung nach Steuerrecht und Handelsrecht
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Liquidationsbilanzen
  • Konzernabschlusserstellung
  • Bilanz-Analysen
  • Bilanzierung nach IFRS/US-GAAP

Buchhaltung

Gem. § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Damit Sie sich auf Ihre Geschäftstätigkeit konzentrieren können, übernehmen wir gerne folgende Dienstleistungen für Sie:

  • Einrichten der Buchhaltung
  • Kontieren und Buchen der Geschäftsvorfälle
  • digitale Buchführung / Unternehmen Online (Datev) ermöglicht überregionalen Buchhaltungseinsatz
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen/Kostenrechnung und Nachkalkulation
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen (elektronisch)
  • Kreditoren-/Debitorenbuchhaltung

Der Trend geht immer stärker zu einer beleglosen Buchhaltung – Digitalisierung. Mit DATEV Unternehmen Online bieten wir Ihnen eine Plattform, die es Ihnen ermöglicht Ihre Belege uns per Internet zur Verfügung zu stellen. Sie sparen Zeit und Kosten, da die Fahrten zum Steuerberater in Würzburg und Sortierung der Buchhaltung entfallen und Sie haben jederzeit und von überall Online-Zugriff auf Ihre Buchhaltung inkl. Rechnungen.
DATEV Unternehmen online schafft individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns – als Ihr Steuerberater- über die DATEV-Cloud – sowohl für die Finanzbuchführung als auch die Lohnabrechnung. Profitieren Sie von den Vorteilen der Digitalisierung. Wir sind somit in der Lage für Mandaten in ganz Deutschland Buchhaltungsdienstleistungen anzubieten.

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung bieten wir in Würzburg folgende Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Lohnabrechnungen
  • Führung von Lohnkonten
  • Meldungen bei Sozialversicherungen und Berufsgenossenschaften
  • Erstellung der Lohnsteuermonatsabrechnungen sowie Jahreslohnsteuerbescheinigungen
  • Anmeldung von Mitarbeitern

Baulohn

Meldungen bei den Zusatzversorgungskassen des Baugewerbes

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