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Immobilienbewertung Würzburg

Die möglichen Gründe für die Durchführung einer Immobilienbewertung Würzburg durch unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sind vielfältig – Immobilientransaktionen, Immobilienbilanzierung (HGB, IFRS), Erbschaftsteuererklärungen, Schenkungssteuerfälle nach dem steuerlichen Bewertungsgesetz (BewG), Scheidungsstreitigkeiten, die Unternehmensnachfolge. Über die rechnungslegungs- und transaktionsbezogenen Anlässe hinaus kommen auch steuerliche, finanzierungsbedingte Anlässe, Vermögensauseinandersetzungen oder Informationszwecke als Anlass für Immobilienbewertungen infrage. Der IDW Standard: Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW S 10) legt vor dem Hintergrund der in Theorie und Praxis entwickelten Standpunkte die Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer Immobilien bewerten oder die sie als Grundlage für die Beurteilung von Immobilienbewertungen heranziehen.

Bei der Immobilienbewertung Würzburg ist zu unterscheiden, ob der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater in der Funktion eines neutralen Gutachters, eines Beraters oder eines Schiedsgutachters/Vermittlers tätig wird. Als Abschlussprüfer hat der Wirtschaftsprüfer häufig vorliegende Immobilienbewertungen zu beurteilen. (Quelle: IDW S 10)

In Abhängigkeit von dem Bewertungsobjekt bzw. dem Bewertungsanlass können unsere Wirtschaftsprüfer in Würzburg auf Wunsch verschiedene Bewertungsmethoden anwenden, u.a.:

– Sachwertverfahren

– Ertragswertverfahren

– Discounted Cash Flow Verfahren

Immobilienbewertungen haben häufig eine steuerliche Notwendigkeit bzw. sind Grundlage für eine steueroptimierte vorweggenommene Erbfolge; z.B. im Rahmen der frühzeitigen Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge alle 10 Jahre. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne umfassend.

Immobilienbilanzierung

Auf Grund unsere Expertise im Bereich Immobilienbilanzierung haben unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer erfolgreich bei der Erstellung eines Fachbuches sowie einer Software im Bereich Immobilienrating mit gewirkt. Die Bilanzierungsgrundsätze in dem Bereich Immobilien unterscheiden sich zwischen dem deutschen Handelsrecht (HGB) und den international Rechnungslegungsgrundsätze (IFRS), die insbesondere bei der Konzernabschlusserstellung Relevanz haben,  im Detail maßgeblich.

Auf Wunsch beraten wir Sie gerne im Detail.

Ihre Steuerberater, Wirtschaftsprüfer in Würzburg

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