Sehr geehrte Damen und Herren, die wirksame Berichtigung einer Rechnung mit zu hohem Umsatzsteuerausweis setzt voraus, dass der zu viel vereinnahmte Umsatzsteuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt wird. Händigt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern mehrere Gutscheine, z. B. Tankkarten, gleichzeitig aus, erfolgt der Lohnzufluss beim Arbeitnehmer bereits mit Hingabe der Gutscheine. Dies weiterlesen…