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Unternehmensbewertung Würzburg

wirtschaftsprüfer würzburg

Wirtschaftsprüfer Würzburg – KBL Corporate Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Unternehmensbewertung Würzburg – in Abhängigkeit von dem zu Grunde liegenden Bewertungsanlass der Unternehmensbewertung können unsere Wirtschaftsprüfer in Würzburg Ihnen u.a. überschlägige Wertermittlungen, Fairness Opinions, Impairment Tests, Purchase Price Allocations sowie Unternehmensbewertungen unter Berücksichtigung der des IDW Standards IDW S 1 anbieten. Wir unterstützen Sie aber auch gerne bei der Ermittlung von Markenrechten, Technologiewerten oder ähnlichen immateriellen Vermögenswerten gem. IDW Standard: Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte (IDW S 5)

Der IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1) legt vor dem Hintergrund der in Theorie, Praxis und Rechtsprechung entwickelten Standpunkte die Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Unternehmen bewerten.

Der Unternehmenswert bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner (Nettoeinnahmen als Saldo von Ausschüttungen bzw. Entnahmen, Kapitalrückzahlungen und Einlagen). Zur Ermittlung dieses Barwerts wird ein Kapitalisierungszinssatz verwendet, der die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage repräsentiert. Demnach wird der Wert des Unternehmens allein aus seiner Ertragskraft, d.h. seiner Eigenschaft, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften, abgeleitet.

Dieser Wert ergibt sich grundsätzlich aus den finanziellen Überschüssen, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung etwaigen nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden (Zukunftserfolgswert). Nur für den Fall, dass der Barwert der finanziellen Überschüsse, die sich bei Liquidation des gesamten Unternehmens ergeben (Liquidationswert), den Fortführungswert übersteigt, kommt der Liquidationswert als Unternehmenswert in Betracht.

Dagegen kommt dem Substanzwert bei der Ermittlung des Unternehmenswerts keine eigenständige Bedeutung zu. Der Unternehmenswert wird grundsätzlich als Zukunftserfolgswert ermittelt. In der Unternehmensbewertungspraxis haben sich als gängige Verfahren das Ertragswertverfahren und die Discounted Cash Flow-Verfahren herausgebildet.

Bewertungsanlässe für Unternehmensbewertungen können sich im Zusammenhang mit unternehmerischen Initiativen, aus Gründen der externen Rechnungslegung, aus gesellschaftsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften bzw. vertraglichen Vereinbarungen oder aus sonstigen Gründen ergeben. Unternehmensbewertungen werden bei vielfältigen Anlässen unternehmerischer Initiativen, wie z.B. Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Fusionen, Zuführungen von Eigen- oder Fremdkapital, Sacheinlagen (einschließlich der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens), Börsengang, Management Buy Out oder im Rahmen von wertorientierten Managementkonzepten vorgenommen.

Unternehmen sind ferner ggf. unter Anwendung spezieller Bewertungsstandards regelmäßig für Zwecke der externen Rechnungslegung (z.B. Kaufpreisallokation und Impairment Tests) und aus steuerrechtlichen Gründen (u.a. konzerninterne Umstrukturierung, Abspaltungen, Ausgliederungen oder Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz) zu bewerten.

Unternehmensbewertungen auf Grund gesellschaftsrechtlicher Regelungen ergeben sich insbesondere aus den aktienrechtlichen Regelungen zum Abschluss von Unternehmensverträgen bzw. zur Eingliederung oder zum Squeeze Out (Ermittlung des angemessenen Ausgleichs, der Abfindung in Aktien sowie der Barabfindung). Darüber hinaus sieht z.B. das Umwandlungsgesetz die Ermittlung von Barabfindungen sowie von Umtauschverhältnissen im Zusammenhang mit der Prüfung des Verschmelzungs- bzw. Spaltungsberichts vor. Bewertungen auf vertraglicher Grundlage erfolgen insbesondere beim Eintritt und Austritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft, bei Erbauseinandersetzungen und Erbteilungen sowie bei Abfindungsfällen im Familienrecht.

Bei der Unternehmensbewertung Würzburg können unsere Wirtschaftsprüfer in verschiedenen Funktionen tätig werden:

  • Neutraler Gutachter

    In der Funktion als neutraler Gutachter werden unsere Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger tätig, die mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens – den objektivierten Unternehmenswert – ermitteln.

  • Berater

    In der Beratungsfunktion ermitteln unsere Wirtschaftsprüfer einen subjektiven Entscheidungswert, der z.B. angeben kann, was – unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen – ein bestimmter Investor für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss (Preisuntergrenze), um seine ökonomische Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern. Die Wirtschaftsprüfer in Würzburg beraten Sie auch gerne im Rahmen M&A Tax Reports, einer Financial Due Diligence oder der Unternehmensnachfolge.

  • Schiedsgutachter/Vermittler

    In der Schiedsgutachter-/Vermittlerfunktion werden die Wirtschaftsprüfer tätig, die in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien einen Einigungswert als Schiedsgutachter feststellt oder als Vermittler vorschlagen.

(Quelle: IDW S 1)

Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: info@kbl-steuerberater.de

Ihre Wirtschaftsprüfer Würzburg

kbl-corporate-audit-gmbh

Mariannhillstraße 2, 97074 Würzburg

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